Wer sind wir??
Das Büro für Chancengleichheit, eine dem Ministerium für Kultur der Republik Panama angeschlossene Einrichtung, zielt darauf ab, die Intersektionalität von Behinderungen innerhalb und außerhalb der Institution sowie die Beratung von Beamten und Benutzern mit Behinderungen in der Organisationsstruktur des Ministeriums auf der Beratungsebene zu verbreiten..
Ziel
Umsetzung von Strategien für die soziale Eingliederung von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien durch Planung, Koordinierung und Durchführung von Programmen und Projekten für Chancengleichheit, Ausbildung und institutionelle Stärkung im Hinblick auf die Entwicklung von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien am Arbeitsplatz, auf sozialer und kultureller Ebene.
Rechtsvorschriften
Gesetz Nr. 25 vom 10. Juli 2007
Annahme des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 in New York angenommen wurde.
Gesetz Nr. 42 vom 27. August 1999
Darin wird die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen festgelegt.
Dekret Nr. 88 vom 12. November 2002
"Durch das Gesetz Nr. 42 vom 27. August 1999 zur Schaffung einer Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen"
Gesetz Nr. 15 vom 31. Mai 2016
Reform des Gesetzes Nr. 42 von 1999, das die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderungen vorsieht.
Exekutivdekret 333 vom 5. Dezember 2019
Verordnung des Gesetzes Nr. 15 vom 31. Mai 2016 zur Änderung des Gesetzes Nr. 42 vom 27. August 1999 über die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen und andere Bestimmungen.
Gesetz Nr. 134 vom 31. Dezember 2013
Darin wird wirtschaftliche Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen festgelegt.
Dekret Nr. 59 vom 30. August 2016
Das regelt das Gesetz Nr. 134 vom 31. Dezember 2013, das die wirtschaftliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen festlegt..
Beschluss 01-2019 vom 3. Dezember 2019
Angenommene Geschäftsordnung des Nationalen Beratungsrats für Behinderte.
Gesetz Nr. 175 vom 3. November 2020
Allgemeines Kulturgesetz
Artikel 32: Der Staat soll öffentliche Politik entwerfen und durchführen
- Gewährleistung des Rechts von Menschen mit Behinderungen, ihre kreativen, künstlerischen und intellektuellen Fähigkeiten sowohl zu ihrem eigenen Vorteil als auch zur Entwicklung der Gemeinschaft beizutragen.
- Gewährleistung der Zugänglichkeit von Räumen und Anlagen mit kultureller Aktivität oder mit kulturellen Dienstleistungen.
- Gewährleistung, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu kulturellen Materialien und Produkten in Formaten haben, die an ihre spezifischen Bedürfnisse angepasst sind.
- Anerkennung der kulturellen Identität von Menschen mit Behinderungen.
Kann über unsere Pflegekanäle kommunizieren:
- Mg. Lastenia González (Einheitsleiterin) 501-4050
Postsendung: lgonzalez@micultura.gob.pa - Mgtra. Lalys ArRocha (Spezialist für Sozialarbeiter mit Behinderung) 501-4983
Postsendung: iarrocha@micultura.gob.pa - Mg. Thayred Bejarano (Psychologe) 501-4032
Postsendung: tbejarano@micultura.gob.pa - Lcda. Daysi Villamil (Sozialarbeiterin) 501-4937
Postsendung: dvillamil@micultura.gob.pa - Lcda Hernández (Projektkoordinator) 501-4031
Postsendung: dhernandez@micultura.gob.pa - Jashymir Bedoya (Dolmetscher).
Postsendung: jbedoya@micultura.gob.pa - Sheilla de Bosso (Verwaltungsassistentin)
Postsendung: sbosso@micultura.gob.pa - Yennifer Beleño Rodriguez (Sekretärin) 501-4039
Postsendung: ybeleno@micultura.gob.pa